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Datum: 26.02.2021

Informationen zur Einführung der Biotonne ab 1. Januar 2022

Hier möchten wir Ihnen erste grundlegende Informationen zur künftigen Bioabfallsammlung geben.

Von den Mitgliedern des Kreisausschusses wurde auf der Sitzung am 27.05.2020 ein Konzept zur Entsorgung von Bioabfällen beschlossen. Die wichtigsten Ziele des Konzeptes sind, ein flächendeckendes, gesetzeskonformes und dienstleistungsorientiertes Sammelsystem zu etablieren, dass insbesondere auch dazu führen soll, eine höhere Gebührengerechtigkeit und vor allem auch eine Gebührenstabilität für die Entsorgung der anfallenden Bioabfälle in den nächsten Jahren zu gewährleisten.

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle aus privaten Haushaltungen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zu überlassen, sofern die Bürgerinnen und Bürger diese Abfälle nicht auf ihren Privatgrundstücken durch Eigenkompostierung  selbst verwerten können. Um diesen gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden, wird die Biotonne für die Haushalte, die ihre Bioabfälle nicht auf dem eigenen Grundstück kompostieren und verwerten können oder wollen, verpflichtend eingeführt.

Darüber hinaus werden im Landkreis ab 2022 flächendeckend Wertstoffhöfe errichtet, an denen Garten- und Grünabfälle kostenpflichtig abgegeben werden können.


Wissenswertes zur Biotonne

Warum wird die Biotonne flächendeckend eingeführt?

Bioabfälle zu verwerten ist aktiver Umweltschutz

In unseren Bioabfällen steckt ein großes ökologisches Potenzial, weil sie zu wertvollem Kompost verarbeitet und zur Energieerzeugung in Form von Strom und Wärme genutzt werden können. Mit der Entsorgung über den Hausmüll wird dieses Potenzial gegenwärtig über die Müllverbrennung entsorgt. Die moderne Abfallwirtschaft ist jedoch viel mehr als nur Entsorgung. Es geht heute insbesondere um die Wertschätzung  und somit Rückgewinnung und Wiederverwendung der in unseren Abfällen enthaltenen Rohstoffe. Die Einführung einer getrennten Bioabfallsammlung ist deshalb für alle Kommunen in Deutschland Pflicht. Aus diesen Gründen werden wir auch in unserem Landkreis ab dem 01.01.2022 bei der Bioabfallsammlung neue Wege gehe

Wer bekommt die Biotonne?

Die Biotonne wird für private Haushalte eingeführt.

In welchen Größen gibt es die Biotonne und wie oft wird sie entleert?

Die Biotonne wird in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter angeboten.

Die Entleerung erfolgt ganzjährig in einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus (26 Entleerungen pro Jahr).

Bei der Wahl der Behältergröße sollte beachtet werden, dass neben Küchenabfällen auch organische Garten- und Grünabfälle über die Biotonne entsorgt werden können. Auch für Eigenkompostierer mit einem großen Garten könnte eine Biotonne sinnvoll sein.

Gebühren 2022 - Biotonne

Für die Biotonne wird eine Jahresgebühr erhoben. Eine Abrechnung nach tatsächlichen Entleerungen, wie bei der Hausmülltonne, erfolgt nicht. Je nach verwendeter Behältergröße fallen im Jahr 2022 folgende Gebühren an:

 

Behältergröße

Jahresgebühr 2022 (inkl. 14-täglicher Leerung)

60 Liter

22,56 Euro

80 Liter

29,76 Euro

120 Liter

44,04 Euro

240 Liter

86,88 Euro

Welche Maße haben die Behälter?

Behältergröße

Höhe (A)

Breite (B) x Tiefe (C)

Nutzlast

60 Liter

98 cm

45 x 53 cm

24 kg

80 Liter

98 cm

45 x 53 cm

32 kg

120 Liter

100 cm

50 x 56 cm

48 kg

240 Liter

110 cm

58 x 74 cm

96 kg

Zeichnung Maße Behälter

Wann bekomme ich die Biotonne ?

Die Aufstellung Ihrer Biotonne wird voraussichtlich im 4. Quartal 2021 erfolgen.

Hierüber werden wir Sie rechtzeitig schriftlich informieren.

Was darf in der Biotonne gesammelt werden?

Über die Biotonne sollen organische Abfälle getrennt erfasst werden, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können. Die Produktion von hochwertigem Kompost funktioniert nur, wenn der Bioabfall frei von Störstoffen ist.

Aus der Küche:

  • Obst-,Gemüse- und Salatreste
  • Schalen von Südfrüchten
  • Eier- und Nussschalen
  • Kaffeesatz und Filtertüten, Teebeutel
  • Brot- und Backwarenreste
  • Speisereste (gekocht, ungekocht) inklusive Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt)
  • Reste von Käse, Wurst, Milchprodukte
  • verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)

Aus dem Garten:

  • Abraum von Beeten, Baum-, Hecken-,Strauchschnitt, Reisig
  • Rasenschnitt (möglichst angetrocknet), Moos
  • Blumenabfälle, Unkraut
  • Blätter (Laub- und Nadelholz)
  • Fallobst

 Sonstiges:

  • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
  • Schnittblumen
  • Blumenerde
  • pflanzliches  Einstreu aus Kleintierhaltungen (Kaninchen, Meerschweinchen, andere Nagetiere) aus Holzspänen, Stroh und Heu
  • Haare und Federn
  • Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)

Hinweis:

Für die Hygiene und zum Sammeln und Einwickeln feuchter Bioabfälle sind Papiertüten, Küchenkrepp und Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) sowie Bioabfallsammeltüten aus Papier erlaubt!

Achtung: 

Zugelassen sind nur Bioabfallbeutel aus Papier.

Abfallbeutel aus Bio-Folie (Bio-Kunststoff) dürfen nicht verwendet werden.

Bio-Folie, die als 100% kompostierbar beworben wird, braucht für eine Verrottung zu lange. Damit wird sie zu einem Störstoff, der dann mühsam wieder aussortiert werden muss.

Was gehört nicht in die Biotonne?

Über die Biotonne sollen organische Abfälle getrennt erfasst werden, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können. Die Produktion von hochwertigem Kompost funktioniert nur, wenn der Bioabfall frei von Störstoffen ist!

  • Asche, Kohle, Ruß
  • Blumentöpfe (auch biologisch abbaubar)
  • Bio-Kunststofftüten
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
  • Hunde- und Katzenexkremente 
  • Glas, Korken, Gummi
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Watte, Wattestäbchen, Windeln
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • Kleintierstreu, nicht biologisch abbaubar (zum Beispiel mineralisches Katzenstreu
    aus Tonmineralien wie Bentonit usw.)
  • Medikamente
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten (außer kleine
    Mengen an nicht bunt bedrucktem Zeitungspapier zum Umwickeln von Speiseresten
    etc.)
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
  • Putzlappen und -tücher
  • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Staubsaugerbeutel und Straßenkehricht
  • Textilien
  • tote Tiere
  • Verpackungen mit und ohne Inhalt aus Kunststoff, Glas und Metall, Folien
  • Zigarettenkippen
  •  sonstige Abfälle

Gibt es eine Befreiung von der Biotonne?

Grundstückseigentümer können von der Anschluss– und Benutzungspflicht befreit werden, wenn auf ihrem Grundstück eine ganzjährige Eigenkompostierung der Küchen-, Garten- und Grünabfälle vorgenommen und der Kompost auf diesem Grundstück verwertet wird.

Für die Ausbringung des Kompostes muss eine geeignete gärtnerisch genutzte Fläche (z.B. Blumen- und Gemüsebeete) vorhanden sein, da ansonsten nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine eigene ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle stattfindet. Als Richtwert für die Fläche sollten 50 m²pro Bewohner zur Verfügung stehen.

Die Eigenkompostierung ist bei der ALP AöR schriftlich anzuzeigen!

Die Befreiung tritt automatisch ein, sofern Ihrem Antrag nicht widersprochen wird. Im Falle der Befreiung erhalten Sie deshalb keine schriftliche Bestätigung. Die Befreiung kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Darf ich meine Bioabfälle weiterhin auf meinem Grundstück kompostieren?

Die Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten ist selbstverständlich auch weiterhin möglich und erwünscht.

Bestimmte Bioabfälle, wie zum Beispiel Fleisch- oder Fischreste aber auch Zitrusfrüchte, eignen sich nicht für den Komposthaufen, da sie zum Faulen oder Schimmeln neigen und Ungeziefer anziehen. Diese Abfälle dürfen aber über die Biotonne entsorgt werden. Somit ist die Biotonne eine sinnvolle Ergänzung zur Kompostierung im eigenen Garten.

Bei der Eigenkompostierung sollte die Qualität und nicht die Quantität des Kompostes im Vordergrund stehen und darauf geachtet werden eine Überdüngung des Bodens zu vermeiden. So benötigt ein Gemüsebeet mit einer Fläche von einem Quadratmeter maximal 3 Liter Kompost pro Jahr (Quelle: Kompostfibel, Herausgeber Umweltbundesamt).

Für die Ausbringung des Kompostes muss also eine geeignete gärtnerisch genutzte Fläche vorhanden sein, da ansonsten nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine eigene ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle stattfindet. Als Richtwert für die Fläche sollten 50 m² pro Bewohner zur Verfügung stehen.

Kann ich Garten- und Grünabfälle weiterhin an den Annahmestellen und Containerstellplätzen für Grünabfall abgeben?

Ab dem 01.01.2022 wird keine kostenfreie Abgabe von Bio- und Grünabfall an den derzeit noch bestehenden Grünabfallannahmestellen und Grünschnittcontainern mehr möglich sein.

Im Landkreis werden ab 2022 flächendeckend 19 Annahmestellen eingerichtet, an denen Garten- und Grünabfälle kostenpflichtig abgegeben werden können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier!

Können kompostierbare Bioabfallbeutel verwendet werden?

Zugelassen sind nur Bioabfallbeutel aus Papier.

Abfallbeutel aus Bio-Folie (Bio-Kunststoff) dürfen nicht verwendet werden.

Bio-Folie, die als 100% kompostierbar beworben wird, braucht für eine Verrottung zu lange. Damit wird sie zu einem Störstoff, der dann mühsam wieder aussortiert werden muss.