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Schadstoffmobil

Säuren, Farben oder Lösungsmittel sind in Sachen Entsorgung besondere Abfälle. Aufgrund ihres Schadstoffgehaltes dürfen sie nicht gemeinsam mit dem Hausmüll entsorgt werden. Deshalb gibt es in unserem Landkreis die mobile Schadstoffsammlung. Hier werden schadstoffhaltige Abfälle in haushaltstypischen Kleinmengen angenommen. Im Sortierhinweis finden Sie eine Übersicht, welche Abfälle am Schadstoffmobil angenommen werden.

Sammeltermine und Stellplätze

Wo und wann das Schadstoffmobil in Ihrer Nähe Station macht finden Sie im Online-Kalender. Sie können auch gerne die Termine benachbarter Städte und Gemeinden nutzen.

In den Städten erfolgt die Sammlung stets an einem Samstag!

Hinweise zur Abgabe

  • Die Menge der anzunehmenden schadstoffhaltigen Abfälle ist begrenzt auf zehn Kilogramm bzw. zehn Liter je Sammelaktion. Das Volumen der Behältnisse soll nicht größer als 10 Liter sein.
  • Die schadstoffhaltigen Abfälle sind persönlich am Schadstoffmobil beim Personal des Entsorgungsunternehmens abzugeben.
  • Stellen Sie keine Schadstoffe außerhalb der Standzeiten des Schadstoffmobils an den jeweiligen Stellplätzen ab. Sie gefährden damit Ihre Mitmenschen und die Umwelt.
  • Sammeln Sie unterschiedliche Schadstoffe getrennt. Sie beugen damit Unfällen vor.
  • Geben Sie schadstoffhaltige Abfälle möglichst in der Originalverpackung ab, zumindest aber in fest verschlossenen, gegenüber dem Inhalt beständigen und gekennzeichneten Behältern. 
  • Dispersionsfarbe (Wandfarbe) ist kein schadstoffhaltiger Abfall. Völlig ausgehärtet kann sie bedenkenlos in die Hausmülltonne und die leeren Farbeimer in die Gelbe Tonne gegeben werden.

Gut zu wissen: Möglichkeiten zur Abgabe rückgabepflichtiger Stoffe: 

Altöl

Altöl können Sie, laut Altölverordnung, auch dort kostenlos zurückgeben, wo Sie es gekauft haben. Bitte denken Sie daran, die Kaufquittung aufzubewahren. 

Batterien und Akkus

Gerätebatterien und Akkus können überall, wo sie gekauft werden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden.

Fahrzeugbatterien

Starterbatterien für Kraftfahrzeuge können bei der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Gemäß § 10 Batteriegesetz gibt es eine Pfandpflicht für Fahrzeugbatterien in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Dieses Pfand ist dann zu zahlen, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufes der neuen Fahrzeugbatterie keine alte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zu erstatten.

Energiesparlampen

Wegen der Relevanz von Quecksilber für Umwelt und Gesundheit gehören Energiesparlampen gesetzlich vorgeschrieben fachgerecht entsorgt. Mittlerweile können an vielen Sammelstellen im Handel und Handwerk sowie bei Entsorgungsunternehmen ausgediente Energiesparlampen kostenfrei abgegeben werden. Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter www.lightcycle.de.