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Datum: 30.08.2023

Anpassung der Abfallgebühren wird notwendig

Stark gestiegene Kosten in mehreren Bereichen der Abfallentsorgung und neue gesetzliche Regelungen (Co2-Steuer) machen auch im Landkreis Ludwigslust-Parchim eine Gebührenanpassung ab 2024 erforderlich.

Die Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2024/2025 wird in den kommenden Wochen den kreislichen Gremien vorgestellt. Auf Grundlage der vorliegenden Kalkulation ist von Kostensteigerungen bei der Behältergebühr, welche auch unter anderem die Leistungen der Sperrmüll-, Haushaltsschrott- und Elektroschrottentsorgung, Altpapier- und Schadstoff-sammlung und das Betreiben der Wertstoffhöfe beinhaltet, auszugehen. Auch die Entleerungsgebühr für die Einsammlung und Entsorgung des Hausmülls muss deutlich angehoben werden.

Die notwendigen Kostensteigerungen haben hierbei mehrere Gründe.

Auf Grundlage der bestehenden Verträge und den allgemeinen am Markt zu verzeichnenden Kostensteigerungen  erhöhen sich die Entgelte, insbesondere im Bereich der Logistikleistungen. Diese beziehen sich auf das Einsammeln und Transportieren von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Altpapier. Des Weiteren ergeben sich infolge der neuen Tarifabschlüsse Personalkostensteigerungen.

Den deutlich gestiegenen Kosten stehen die sinkenden Erlöse aus der Vermarktung des Altpapiers gegenüber. Seit Oktober 2022 stagnieren die Vermarktungserlöse für Altpapier auf einem sehr niedrigen Niveau. Auf Grund der anhaltend hohen Energiepreise und der weiterhin geringen Nachfrage wird in der Kalkulation der ALP AöR von deutlich geringeren Altpapier-Erlösen als noch in den Vorjahren ausgegangen.

Ein neuer und wesentlicher Aspekt, der sich auf die Abfallgebühren auswirkt, ist die Bepreisung von CO2-Emissionen aus der Beseitigung und Verwertung von Abfällen ab dem 01.01.2024. Die CO2-Steuer wurde mit der Gesetzesnovelle des Brennstoffemissionshandelsgesetz(BEHG) auf weitere Energieträger ausgeweitet, darunter auch auf nicht recycelbare Abfallgemische, die in thermischen Abfallverwertungsanlagen entsorgt und energetisch genutzt werden. Betreiber von Abfallbeseitigungs- und verwertungsanlagen werden dadurch verpflichtet, die entstehenden Emissionskosten an den Gesetzgeber abzuführen. Die dadurch entstehenden Kosten werden dann auch auf die Abfallmengen, welche durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger aus der öffentlichen Sammlung angeliefert werden, umgelegt. Auch dieser neue Kostenfaktor ist Bestandteil der Abfallgebührenkalkulation 2024/2025.

Dadurch entstehen schätzungsweise für das Jahr 2024 zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 523.000  € und für das Jahr 2025 i. H. v. rd. 672.000 €.

Durch die vorgenannten Kostensteigerungen ergibt sich beispielsweise für einen 120 Liter Behälter ab 2024 voraussichtlich eine Behältergebühr von 115,08 Euro (bisher: 104,52 Euro) und eine Entleerungsgebühr von 7,34 Euro (bisher: 6,40 Euro) pro Entleerung.

Für einen Haushalt der eine 120 Liter Hausmülltonne nutzt und diese zum Beispiel sechsmal entleeren lässt, sind somit 2024 Abfallgebühren in Höhe von 159,12 Euro zu entrichten. Das sind 16,20 Euro mehr als im Jahr 2023.

Die Gebühren für die Biotonne und die Abgabe von Grünabfall an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen sind von der Gebührenerhöhung nicht betroffen. Die Bioabfallsammlung über die Biotonne hat sich seit der Neuausrichtung der Bio- und Grünabfallsammlung im Landkreis gut etabliert. Inzwischen wurden über 26.000 Bioabfallbehälter im Kreisgebiet aufgestellt. Auch die Abgabe von Grünabfällen an den Wertstoffhöfen und Annahmestellen wird von den Bürger*innen sehr gut angenommen.

Um auch in den kommenden Jahren eine stabile und kostendeckende Abfallwirtschaft gewährleisten zu können, wird die vorbereitete Abfallgebührenkalkulation in den kommenden Wochen in den beteiligten Gremien vorgestellt. Auf der Kreistagssitzung am 19. Oktober 2023 soll dann über die neuen Abfallgebührensätze entschieden werden, bevor der Verwaltungsrat einen endgültigen Beschluss herbeiführen kann.