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Bioabfall

Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche Abfälle (Nahrungs- und Küchenabfälle und Garten- und Parkabfälle) aus privaten Haushalten und Kleingärten. 

Bioabfälle müssen getrennt vom Hausmüll über die Biotonne entsorgt werden.

In welchen Größen gibt es die Biotonne und wie oft wird sie entleert?

Die Biotonne wird in den Größen 60, 80, 120 und 240 Liter angeboten.

Die Entleerung erfolgt ganzjährig in einem 14-täglichen Abfuhrrhythmus (26 Entleerungen pro Jahr).

Bei der Wahl der Behältergröße sollte beachtet werden, dass neben Küchenabfällen auch organische Garten- und Grünabfälle über die Biotonne entsorgt werden können. Auch für Eigenkompostierer mit einem großen Garten könnte eine Biotonne sinnvoll sein.

Gebühren 2023 - Bioabfallbehälter

Behältergröße
Gebühr pro Jahr 
60 Liter
22,56
80 Liter
29,76
120 Liter
44,04
240 Liter
86,88

Gebühren 2024 - Bioabfallbehälter

Behältergröße
Gebühr pro Jahr
60 Liter
21,96
80 Liter
29,04
120 Liter
43,32
240 Liter
86,16

Welche Maße haben die Behälter?

Behältergröße

Höhe (A)

Breite (B) x Tiefe (C)

Nutzlast

60 Liter

98 cm

45 x 53 cm

24 kg

80 Liter

98 cm

45 x 53 cm

32 kg

120 Liter

100 cm

50 x 56 cm

48 kg

240 Liter

110 cm

58 x 74 cm

96 kg

Zeichnung Maße Behälter

Was darf in der Biotonne gesammelt werden?

Über die Biotonne sollen organische Abfälle getrennt erfasst werden, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können. Die Produktion von hochwertigem Kompost funktioniert nur, wenn der Bioabfall frei von Störstoffen ist.

Aus der Küche:

  • Obst-,Gemüse- und Salatreste
  • Schalen von Südfrüchten
  • Eier- und Nussschalen
  • Kaffeesatz und Filtertüten, Teebeutel
  • Brot- und Backwarenreste
  • Speisereste (gekocht, ungekocht) inklusive Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt)
  • Reste von Käse, Wurst, Milchprodukte
  • verdorbene Lebensmittel (ohne Verpackung)

Aus dem Garten:

  • Abraum von Beeten, Baum-, Hecken-,Strauchschnitt, Reisig
  • Rasenschnitt (möglichst angetrocknet), Moos
  • Blumenabfälle, Unkraut
  • Blätter (Laub- und Nadelholz)
  • Fallobst

 Sonstiges:

  • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
  • Schnittblumen
  • Blumenerde
  • pflanzliches  Einstreu aus Kleintierhaltungen (Kaninchen, Meerschweinchen, andere Nagetiere) aus Holzspänen, Stroh und Heu
  • Haare und Federn
  • Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)

Hinweis:

Für die Hygiene und zum Sammeln und Einwickeln feuchter Bioabfälle sind Papiertüten, Küchenkrepp und Zeitungspapier (kein Hochglanzpapier) sowie Bioabfallsammeltüten aus Papier erlaubt!

Achtung: 

Zugelassen sind nur Bioabfallbeutel aus Papier.

Abfallbeutel aus Bio-Folie (Bio-Kunststoff) dürfen nicht verwendet werden.

Bio-Folie, die als 100% kompostierbar beworben wird, braucht für eine Verrottung zu lange. Damit wird sie zu einem Störstoff, der dann mühsam wieder aussortiert werden muss.

Was gehört nicht in die Biotonne?

Über die Biotonne sollen organische Abfälle getrennt erfasst werden, damit diese zu Kompost verarbeitet werden können. Die Produktion von hochwertigem Kompost funktioniert nur, wenn der Bioabfall frei von Störstoffen ist!

  • Asche, Kohle, Ruß
  • Blumentöpfe (auch biologisch abbaubar)
  • Bio-Kunststofftüten
  • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
  • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
  • Hunde- und Katzenexkremente 
  • Glas, Korken, Gummi
  • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
  • Hygieneartikel (Tampons, Binden, Watte, Wattestäbchen, Windeln
  • Keramik, Porzellan
  • Kerzenreste
  • Kleintierstreu, nicht biologisch abbaubar (zum Beispiel mineralisches Katzenstreu
    aus Tonmineralien wie Bentonit usw.)
  • Medikamente
  • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten (außer kleine
    Mengen an nicht bunt bedrucktem Zeitungspapier zum Umwickeln von Speiseresten
    etc.)
  • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch biologisch abbaubar)
  • Putzlappen und -tücher
  • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
  • Staubsaugerbeutel und Straßenkehricht
  • Textilien
  • tote Tiere
  • Verpackungen mit und ohne Inhalt aus Kunststoff, Glas und Metall, Folien
  • Zigarettenkippen
  •  sonstige Abfälle

Gibt es eine Befreiung von der Biotonne?

Grundstückseigentümer können von der Anschluss– und Benutzungspflicht befreit werden, wenn auf ihrem Grundstück eine ganzjährige Eigenkompostierung der Küchen-, Garten- und Grünabfälle vorgenommen und der Kompost auf diesem Grundstück verwertet wird.

Für die Ausbringung des Kompostes muss eine geeignete gärtnerisch genutzte Fläche (z.B. Blumen- und Gemüsebeete) vorhanden sein, da ansonsten nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine eigene ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle stattfindet. Als Richtwert für die Fläche sollten 50 m²pro Bewohner zur Verfügung stehen.

Die Eigenkompostierung ist bei der ALP AöR schriftlich anzuzeigen!

Die Befreiung tritt automatisch ein, sofern Ihrem Antrag nicht widersprochen wird. Im Falle der Befreiung erhalten Sie deshalb keine schriftliche Bestätigung. Die Befreiung kann jederzeit zurückgenommen werden, wenn die rechtlichen oder tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

Darf ich meine Bioabfälle weiterhin auf meinem Grundstück kompostieren?

Die Kompostierung der Bioabfälle im eigenen Garten ist selbstverständlich auch weiterhin möglich und erwünscht.

Bestimmte Bioabfälle, wie zum Beispiel Fleisch- oder Fischreste aber auch Zitrusfrüchte, eignen sich nicht für den Komposthaufen, da sie zum Faulen oder Schimmeln neigen und Ungeziefer anziehen. Diese Abfälle dürfen aber über die Biotonne entsorgt werden. Somit ist die Biotonne eine sinnvolle Ergänzung zur Kompostierung im eigenen Garten.

Bei der Eigenkompostierung sollte die Qualität und nicht die Quantität des Kompostes im Vordergrund stehen und darauf geachtet werden eine Überdüngung des Bodens zu vermeiden. So benötigt ein Gemüsebeet mit einer Fläche von einem Quadratmeter maximal 3 Liter Kompost pro Jahr (Quelle: Kompostfibel, Herausgeber Umweltbundesamt).

Für die Ausbringung des Kompostes muss also eine geeignete gärtnerisch genutzte Fläche vorhanden sein, da ansonsten nicht davon ausgegangen werden kann, dass eine eigene ordnungsgemäße Verwertung der Bioabfälle stattfindet. Als Richtwert für die Fläche sollten 50 pro Bewohner zur Verfügung stehen.

Kann ich Garten- und Grünabfälle weiterhin an den Annahmestellen und Containerstellplätzen für Grünabfall abgeben?

Ab dem 01.01.2022 wird keine kostenfreie Abgabe von Bio- und Grünabfall an den derzeit noch bestehenden Grünabfallannahmestellen und Grünschnittcontainern mehr möglich sein.

Im Landkreis werden ab 2022 flächendeckend 19 Annahmestellen eingerichtet, an denen Garten- und Grünabfälle kostenpflichtig abgegeben werden können.

Weitere Informationen hierzu finden Sie hier!

Können kompostierbare Bioabfallbeutel verwendet werden?

Zugelassen sind nur Bioabfallbeutel aus Papier.

Abfallbeutel aus Bio-Folie (Bio-Kunststoff) dürfen nicht verwendet werden.

Bio-Folie, die als 100% kompostierbar beworben wird, braucht für eine Verrottung zu lange. Damit wird sie zu einem Störstoff, der dann mühsam wieder aussortiert werden muss.

Tipps zur richtigen Nutzung Ihrer Biotonne

Um zu verhindern, dass der Inhalt der Biotonne im Winter nicht festfriert und im Sommer sich keine Geruchsbelästigung entwickelt, beachten Sie bitte folgenden Tipps:

  • Legen Sie als unterste Schicht auf den Boden der Tonne Zeitungspapier und auch zwischen die Abfallschichten.
  • Wickeln Sie Ihre Küchenabfälle mit Zeitungspapier ein oder verwenden Sie Papiertüten.
  • Verwenden Sie bitte keine kompostierbaren Abfallbeutel aus Bio-Kunststoff!
  • Keine Flüssigkeit in die Biotonne füllen.
  • Lassen Sie Rasenschnitt und Laub vor dem Einfüllen antrocknen.
  • Stellen Sie die Biotonne in den Schatten - im Winter geschützt.
  • Halten Sie die Tonne immer geschlossen.
  • Stellen Sie die Biotonne zu jedem Abfuhrtermin bereit, auch wenn sie nicht voll ist. Die Jahresgebühr ist unabhängig von der Anzahl der Entleerungen!