Abfallgebührenbescheide im Versand
Bescheide über Abfallgebühren werden ab dem 24.01.2026 per Post versendet
Anpassung der Abfallgebühren ab dem 01. Januar 2026
Über 80.000 Gebührenbescheide der Abfallwirtschaft Ludwigslust-Parchim AöR werden in den nächsten Tagen den Grundstückseigentümern und -verwaltungen, Firmen und öffentlichen Einrichtungen im Landkreis zugestellt. Die Gebührenbescheide beinhalten die Abrechnung der Abfallgebühren für das Jahr 2025 und die vorläufige Berechnung der Gebühren für das Jahr 2026.
Erfahrungsgemäß kommt es in den ersten Tagen nach Versand der Bescheide zu vermehrten Anfragen. Wir empfehlen deshalb Rückfragen zu den Gebührenbescheiden vorzugsweise per E-Mail an alp@kreis-lup.de zu senden.
Hierzu unsere Bitte!
Geben Sie bei Rückfragen immer Ihre Kundennummer an, das erleichtert uns die Arbeit und spart Zeit. Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Gebührenbescheid.
Prüfen Sie Ihren Bescheid auch dahingehend, dass alle Angaben zur Anschrift, Grundstückslage, Behälternummer, ihre Bankverbindung usw. richtig sind.
Änderungen zu Ihrem Bescheid, wie neue Anschriften, die Bestellung eines kleineren/größeren Abfallbehälters, geänderte Kontodaten sind uns schriftlich oder über unsere Online-Formulare mitzuteilen. Ihre Zugangsdaten (Benutzer-ID und Passwort) finden Sie auf Ihrem Abgabenbescheid über Abfallgebühren!
Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiter der ALP AöR für Ihre Fragen auch per Telefon unter 03871-722 7000 zur Verfügung.
Bei Fragen zum Lastschriftverfahren, Kontostand, Guthaben oder offenen Forderungen erreichen Sie uns auch unter der Telefonnummer 03871-722 7010.
Abfallgebührenbescheide auch online abrufbar
Seit einem Jahr bieten wir den Service an, die Abgabenbescheide über Abfallgebühren online abzurufen. So können Sie Ihre Bescheide jederzeit ganz einfach digital einsehen. Der Versand über den Postweg entfällt in diesem Fall. Dies spart Ressourcen und trägt zur Abfallvermeidung bei. Wer sich bereits für den Onlinebescheid registriert hat, wird per E-Mail darüber informiert, dass ein Bescheid online zum Abruf zur Verfügung steht.
Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Abfallgebühren
Die Neukalkulation der Abfallgebühren erfolgt turnusmäßig alle 2 Jahre. Mit der Neukalkulation der Abfallgebühren wurden die Aufwendungen und Erlöse der öffentlichen Abfallwirtschaft an die Marktentwicklungen und gesetzlichen Vorgaben angepasst. Als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger ist die ALP AöR an das Kostendeckungsgebot gebunden. Durch die Verpflichtung der Kostendeckung muss der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die entstehenden Kosten durch die erhobenen Gebühren in kompletter Höhe decken. Preis- und Kostensteigerungen, wie beispielsweise bei der thermischen Verwertung durch die CO2-Umlage gemäß BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz), die Neuausschreibung der Bioabfallverwertung ab 2027, die Alttextilentsorgung sowie gestiegene Aufwendungen für Personal und Betriebsstoffe wurden für den Kalkulationszeitraum 2026/2027 berücksichtigt.
Auf Ihrem Abgabenbescheid über Abfallgebühren finden Sie die Behältergebühr und Entleerungsgebühr für Ihre Hausmülltonne sowie gegebenenfalls die Bioabfallgebühr ausgewiesen. Finanziert wird über diese Abfallgebühren aber auch ein umfangreiches Leistungs- und Servicepaket. Dazu gehören zum Beispiel die Nutzung einer Altpapiertonne bzw. der Altpapiercontainer an den Stellplätzen, die Sperrmüllabholung inklusive Elektroaltgeräte und Haushaltsschrott, welche zweimal im Jahr in Anspruch genommen werden kann, das Schadstoffmobil, die Reinigung der Wertstoffcontainerplätze, die Sammlung der Weihnachtsbäume, inzwischen auch die Alttextilentsorgung sowie ein dichtes Netz mit 19 Wertstoffhöfen und Annahmestellen. Personal-, Material- und Betriebskosten für die Sammlung, Verwertung und Entsorgung der unterschiedlichen Abfallfraktionen bestimmen somit die Höhe der Abfallgebühren.
Die Abfallgebühren in der Übersicht finden Sie hier: Abfallgebühren 2026
